Allgemeine Vertragsbedingungen der KUMAsoft GmbH
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Diese Vertragsbestimmungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für sämtliche Leistungen der KUMAsoft GmbH, Weißdornweg 2, 76337 Waldbronn (im Folgenden „KUMAsoft“ oder „Anbieter“ genannt), unabhängig von deren Inhalt und Rechtsnatur. Sie gelten in der jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für künftige Verträge zwischen KUMAsoft und dem Kunden, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden. Abweichenden Bedingungen und Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Für einzelne Leistungen können ergänzende Bedingungen einbezogen werden. Sofern zu unseren Leistungen das Hosting von Internetseiten und Diensten, die Bereitstellung von Software zur Nutzung über ein Netzwerk (Software as a Service/ASP) oder sonstige netzwerkvermittelte Dienstleistungen gehören, gelten ergänzend unsere besonderen Geschäftsbedingungen für Hosting und ASP.
(2) Diese Vertragsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unsere Angebote richten sich nicht an Verbraucher.
§ 2 Vertragsschluss und Änderungen
(1) Angebote von KUMAsoft sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertragsschluss mit KUMAsoft erfolgt durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von KUMAsoft oder – bei verbindlichen Angeboten seitens KUMAsoft – durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden.
(2) KUMAsoft schuldet die jeweils mit dem Kunden vereinbarten Leistungen. KUMAsoft schuldet vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung in keinem Fall das Erreichen eines über die eigentliche Leistung hinausgehenden bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Erreichung quantifizierter Werte (insbesondere im Hinblick auf Leistungsdaten) schulden wir vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung lediglich in dem nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte im Hinblick auf die jeweilige Leistung zu erwartenden Stand der Technik.
(3) Änderungen der vereinbarten Leistung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung von KUMAsoft und der Vereinbarung in Textform (eMail, Fax, Brief).
(4) Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches des Kunden auf die Leistungsbedingungen auswirkt, kann KUMAsoft eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung etwaig vereinbarter Termine verlangen.
(5) KUMAsoft erbringt ihre Leistungen ausschließlich für den Kunden. Eine Haftung gegenüber Dritten übernimmt KUMAsoft vorbehaltlich einer abweichenden, ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung nicht.
(6) Verträge mit unterschiedlichen Leistungsbestandteilen gelten im Zweifel als eigenständige und voneinander unabhängige Vereinbarungen. Dies betrifft beispielsweise die Bestellung von Hardware und Software oder die Erbringung von Beratungsleistungen mit daran anschließenden Lieferung von Software. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn solche Verträge gleichzeitig geschlossen werden.
(7) Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung beinhaltet unsere Leistung nicht die Schulung und Einweisung in Bezug auf gelieferte/bereitgestellte Hardware und/oder Software.
§ 3 Besondere Bedingungen für Dienstleistungen
(1) Die Regelungen dieses § 3 gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch KUMAsoft. Dienstleistungen umfassen die Beratung des Kunden sowie die Unterstützung des Kunden bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Absatzförderung, der Kundenkommunikation und in den Bereichen Werbung und Marktforschung.
(2) Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erbracht. Soweit für die Dienstleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte herangezogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag des Kunden.
(3) KUMAsoft schuldet eine fachgerechte Ausführung der Dienstleistungen unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beauftragung gem. § 2 dieser AGB benannten Anforderungen. Bei Beratungsleistungen schuldet KUMAsoft eine fachgerechte Empfehlung nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch kein bestimmtes Beratungsergebnis im Sinne einer bestimmten Aussage oder Schlussfolgerung.
(4) Nach Auftragserteilung können zusätzliche Anforderungen nur im Rahmen einer Änderungsvereinbarung einbezogen werden.
§ 4 Erstellung von Software
(1) Die Regelungen dieses § 4 gelten für die Erstellung von Software für den Kunden durch KUMAsoft sowie für die Erstellung von Internetseiten (Webdesign) und internetbasierten Anwendungen.
(2) KUMAsoft benennt einen Projektleiter, der Kunde einen verantwortlichen Ansprechpartner. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Ansprechpartner steht KUMAsoft für notwendige Informationen und Abstimmungen zur Verfügung.
(3) Vorbehaltlich einer gesonderten Abrede ist KUMAsoft nicht zur Analyse der vorhandenen Daten, Hard- und Software und der sonstigen Systemumgebung des Kunden verpflichtet und insoweit auf die vollständige Information durch den Kunden angewiesen. KUMAsoft berücksichtigt die beim Kunden vorliegenden Voraussetzungen, soweit sie schriftlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden. Der Kunde verpflichtet sich, und seine sämtlichen Anforderungen an die Software abschließend zu benennen. Wir unterstützen den Kunden bei der Erstellung von Lastenheften und Pflichtenheften, soweit nicht anders vereinbart, gegen gesonderte Vergütung.
(4) Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht aus der Aufgabenstellung laut Vertrag ergeben und hierdurch eine hinreichende Leistungsbeschreibung nicht zu erstellen ist, detailliert KUMAsoft die Leistungsanforderungen mit Unterstützung des Kunden, erstellt eine Spezifikation darüber und legt sie dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Kunde wird sie bei Vertragsgemäßheit innerhalb von 14 Tagen schriftlich genehmigen. Die Spezifikation ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit.
(5) Etwaige Änderungswünsche betreffend den Leistungsgegenstand wird der Kunde KUMAsoft in Textform mitteilen. KUMAsoft wird den Kunden auf dessen Wunsch gegen Vergütung bei der Formulierung der Änderungsanforderung unterstützen. Für die Prüfung von Änderungswünschen steht KUMAsoft eine angemessene Vergütung nach Maßgabe der mit dem Kunden vereinbarten Vergütungssätze, beim Nicht-Bestehen einer einschlägigen Vereinbarung nach den jeweils gültigen Regelsätzen von KUMAsoft zu.
(6) KUMAsoft schuldet nicht die Installation oder Implementierung von Software, Websites und sonstigen Leistungsergebnissen, wenn dies nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist. Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens zum Zeitpunkt der Installation fachkundiges Personal für Installation und Einsatz des Leistungsergebnisses zur Verfügung steht. Ist kein fester Übergabezeitpunkt vereinbart, kündigt KUMAsoft die Bereitstellung des Leistungsergebnisses mit angemessener Ankündigungsfrist (zumindest eine Woche) an.
(7) Die Übergabe oder Hinterlegung von Quellcodes oder die Zustimmung zur Hinterlegung schuldet KUMAsoft nur, wenn und soweit dies schriftlich vereinbart ist.
§ 5 Miete, Pflege und Wartung
(1) Bei Mietverträgen ist die Pflege Teil des Leistungsangebotes, sie kann nur mit dem Mietvertrag beendet werden. Für nach dem Vertragstyp Kauf erworbene KUMAsoft Software wird Pflege und Wartung von uns (nur) auf der Grundlage eines gesonderten Pflegevertrages erbracht.
(2) KUMAsoft erbringt als Pflegeleistung die Überlassung der jeweils aktuellen Programmversion an den Kunden zu den Bedingungen des jeweiligen Softwarevertrages sowie dieser AGB.
(3) KUMAsoft ist berechtigt, das Leistungsspektrum der Pflege der Weiterentwicklung der KUMAsoft Software und dem technischen Fortschritt anzupassen. Können durch eine Leistungsänderung berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt werden, so teilt KUMAsoft diese Leistungsänderung dem Kunden dies in Textform mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden mit und weist ihn in dieser Mitteilung auf sein nachfolgend geregeltes Kündigungsrecht und die Folgen der Nichtausübung des Kündigungsrechts hin. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Pflege-/Wartungsvertrag, ggf. den Mietvertrag, vorzeitig mit einer Frist von zwei Monaten auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch, wird die Pflege mit dem geänderten Leistungsspektrum fortgeführt.
(4) Unsere Leistungen im Bereich Pflege und Wartung beziehen sich auf die jeweils aktuelle Fassung der vertragsgegenständlichen KUMAsoft- Produkte. Die Unterstützung vorangegangener Versionen schulden wir nur, soweit dies im Rahmen der Mängelbeseitigung erfolgen muss oder sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. Pflege für Drittsoftware durch KUMAsoft kann die Inanspruchnahme von Supportleistungen der jeweiligen Drittanbieter erfordern. Wenn Drittanbieter erforderliche Supportleistungen KUMAsoft nicht mehr zur Verfügung stellen, steht KUMAsoft ein Sonderkündigungsrecht zur Teilkündigung der Pflegevertragsbeziehung für die betreffende Drittsoftware mit angemessener Frist mindestens jedoch von drei Monaten, zum Ende eines Kalenderquartals zu.
(5) Für Sach- und Rechtsmängel von im Rahmen der Pflege oder Miete gelieferter KUMAsoft Software gilt § 21entsprechend. An die Stelle des Rücktritts vom Vertrag tritt die außerordentliche Kündigung des Pflege oder Mietvertrages. Gegenstand eines eventuellen Minderungsrechts ist die im Rahmen des Pflege- oder Mietvertrages geschuldete Vergütung. Bei Mietverträgen ist die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
(6) Diese AGB können nach Maßgabe der folgenden Sätze in Bezug auf Miet- und Pflegeverträge geändert werden, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien oder wesentliche Inhalte des Miet- oder Pflegevertrages geändert werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. KUMAsoft wird die Änderung der AGB dem Kunden schriftlich mitteilen. Wenn der Kunde gegenüber der KUMAsoft der Änderung nicht schriftlich binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt und es ist für zwischen KUMAsoft und dem Kunden bestehende Miet- oder Pflegeverträge ab diesem Zeitpunkt die geänderte Fassung der AGB maßgeblich. Auf diese Folge wird KUMAsoft den Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.
§ 6 Domains
(1) Soweit Internet-Domains Vertragsgegenstand sind, erfolgt die Registrierung bei einem für die jeweilige Domainendung zuständigen Registrar. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird KUMAsoft im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC oder einer anderen Registrierungsstelle lediglich als Vermittler tätig. KUMAsoft hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. KUMAsoft übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Für den Verlust von Domains im Rahmen eines Domain-Transfers aufgrund Fehlern oder Eingriffen Dritter sind wir nicht verantwortlich.
(2) Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde KUMAsoft, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei. Wir sind berechtigt, von unserer Inanspruchnahme den Kunden als tatsächlichen Domain-Inhaber zu benennen.
(3) Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, erkennt der Kunde an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten gemäß der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, dass KUMAsoft verpflichtet ist, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Kunde KUMAsoft gegenüber binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruches nachweist, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.
(4) Sofern wir für den Kunden Domains halten, sind wir berechtigt, die Domain zu löschen, sofern wir wegen angeblich durch die Domain verursachter Rechtsverletzungen in Anspruch genommen werden. Vor einer Löschung werden wir dem Kunden die Domain zur Übernahme anbieten. Die Veranlassung der Löschung durch uns kann erfolgen, wenn der Kunde die Domain nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist übernimmt.
(5) Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, ist während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, daß die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Kunden bindend ist.
(6) An Internet-Domains des Kunden steht uns ein Pfandrecht zu. Wir sind berechtigt, die Übertragung der Domain auf den Kunden zu verweigern, solange sich der Kunde in Verzug befindet. Im Übrigen gelten die Regelungen der §§ 1273 ff BGB.
§ 7 Ausführung
(1) Bei gestalterisch-kreativen Leistungen besteht für KUMAsoft im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist.
(2) Die Einbeziehung von technischen, logistischen oder sonstigen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 8 Fremdleistungen
(1) Fremdleistungen sind Leistungen oder Leistungsteile, die nicht von KUMAsoft zu erbringen sind. Soweit KUMAsoft in Absprache mit dem Kunden Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, stellt der Kunde KUMAsoft von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Die Haftung von KUMAsoft für Fremdleistungen (beinhaltend Auswahl und Anleitung der Leistungsschuldner) ist ausgeschlossen, sofern nichts Abweichendes schriftlich mit dem Kunden vereinbart ist.
(2) Die vorstehenden Regelungen für Fremdleistungen gelten entsprechend für Hardware und Software, welche von Dritten hergestellt wurde und im Rahmen unserer Leistung Verwendung findet, ohne dass wir hierfür als Verkäufer die Mängelhaftung zu übernehmen haben. Dies gilt beispielsweise für Betriebssysteme, Webserver und sonstige Drittkomponenten. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung beschaffen wir derartige Komponenten im Namen und im Auftrag des Kunden.
§ 9 Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung/des Transports bestimmten Person oder Anstalt über.
(2) Für die Übermittlung von Daten oder die Erbringung über Netzwerke vermittelter Dienste und Leistungen gilt: unsere Verantwortlichkeit endet an der Schnittstelle der Übergabe der Daten in das Vermittlungsnetzwerk, soweit nicht wir Betreiber dieses Netzwerks sind.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB. Lager- und Transportkosten) zu verlangen.
§ 10 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde hat KUMAsoft alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und KUMAsoft bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. KUMAsoft kann die Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig ansehen und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Gleichwohl wird KUMAsoft den Kunden bei erkannten Unrichtigkeiten auf diesen Umstand hinweisen. Anweisungen des Kunden sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
(2) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit und die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die von ihm bereitgestellten Inhalte und seine Internetauftritte verantwortlich. Rechtliche Überprüfung oder Rechtsberatung sind von uns nicht geschuldet.
(3) Der Kunde übergibt KUMAsoft nur solche Vorlagen und Arbeitsmittel, deren auftragsgemäße Verwendung durch KUMAsoft keine Rechte Dritter verletzt. Soweit KUMAsoft für den Kunden personenbezogene Daten verarbeiten soll, hat der Kunde die Einhaltung sämtlicher einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Der Kunde erteilt KUMAsoft nur solche Weisungen, deren Umsetzung nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. KUMAsoft ist nicht verpflichtet Anweisungen, Leistungswünsche, Beschreibungen, Anforderungen, Vorlagen, Daten und sonstige aus der Sphäre des Kunden stammende Materialen bzw. dem Kunden zuzurechnende Umstände einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen und kann eine entsprechende rechtliche Vorprüfung des Kunden unterstellen.
(4) Der Kunde stellt KUMAsoft von allen Schäden, Aufwendungen und allen Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund von Rechtsverletzungen die nicht nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen von KUMAsoft zu vertreten sind und welche in Ausführung eines Kundenauftrags entstehen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung im gesetzlichen Umfang.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die zur Leistungsumsetzung erforderliche Hard- und Software, soweit sie nicht ausdrücklich von KUMAsoft bereitzustellen ist. Soweit KUMAsoft vereinbarungsentsprechend beim Kunden tätig werden soll, stellt der Kunde unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und die nicht gemäß Vereinbarung von KUMAsoft zu stellenden erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung.
(6) Der Kunde führt eine mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erfolgende und dem Stand der Technik entsprechenden Datensicherung mit einer der Wichtigkeit der Daten entsprechenden Frequenz durch. Im Falle des Verlusts von Daten ist unsere Haftung auf den Aufwand einer Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäß erfolgter Datensicherung beschränkt.
(7) Der Kunde haftet für seine Mitwirkungen, insbesondere hat er Datenträger vor Übergabe an KUMAsoft auf Viren und sonstige Schadsoftware mit einem aktuellen und dem Stand der Technik entsprechenden Virenschutzprogramm zu prüfen.
(8) Kunden haben geheimhaltungsbedürftige Daten, insbesondere Passwörter, geheim zu halten. Im Falle eines Missbrauchs oder Missbrauchsverdacht ist KUMAsoft unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet für die missbräuchliche Nutzung von Zugangsdaten und Identifikationsdaten, soweit sie nicht durch uns zu vertreten ist.
(9) Der Kunde erlaubt KUMAsoft, ihn gegenüber Dritten als Kunden nennen zu dürfen. Insbesondere darf KUMAsoft den Kunden auf seiner Website als Kunden nennen.
(10) Der Kunde verpflichtet sich, von ihm übermittelte oder bereitgestellte Daten vor einer Übergabe an KUMAsoft oder Bearbeitung durch KUMAsoft unaufgefordert zu sichern.
(11) Der Kunde teilt uns mit, falls sich seine bei uns hinterlegten Stammdaten bei Änderungen (insb. Adresse, Kontaktdaten, Telefonnummern, Ansprechpartner, E-Mail-Adressen) ändern. Unsere an den Kunden gerichteten Mitteilungen gelten in dem Moment als zugegangen, in dem der Zugang beim Kunden aufgrund einer unterbliebenen Änderungsmitteilung scheitert. Bei zurückgesandten Briefen ist dies im Zweifel frühestens das Datum der Rücksendung.
(12) Unsere Kommunikation mit dem Kunden erfolgt teilweise per E-Mail. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von uns an ihn gesandten E-Mails von ihm empfangen werden können und nicht durch eine Überfüllung des Postfachs oder durch technische Einrichtungen wie beispielsweise Spam-Filter blockiert werden. Der Kunde verpflichtet sich, E-Mails in regelmäßigen Abständen, zumindest jedoch zweimalig pro Woche abzurufen.
§ 11 Mitarbeiter
(1) Das Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitern von KUMAsoft steht ausschließlich KUMAsoft zu.
(2) Der Kunde darf angestellten Mitarbeitern von KUMAsoft bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen, an KUMAsoft zu zahlenden Vertragsstrafe von € 10.000 kein Angebot machen, sie während der Dauer dieser Vereinbarung oder zweier Kalenderjahre danach einzustellen (Abwerbeverbot). Einem solchen Arbeitsvertrag stehen andere Angebote und Vereinbarungen gleich, aufgrund derer die Arbeitskraft des Mitarbeiters nicht mehr KUMAsoft zugutekommt, sondern ganz oder teilweise dem Kunden.
§ 12 Abnahmen
(1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen bzw. bereitgestellten Vor- und Zwischenergebnisse in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. KUMAsoft ist berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Bei der Erstellung/Bereitstellung von Software hat der Kunde das Programm unter Verwendung von Testdaten zu erproben und ersten nach einer erfolgreichen Überprüfung die operative Nutzung aufzunehmen.
(2) Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Bei vorangegangenen Zwischenabnahmen ist nur die Vertragsgemäßheit des letzten übergebenen Leistungsteils und das Zusammenwirken aller Teile Gegenstand der Abnahmeprüfung für die letzte Teilleistung.
(3) Abnahmen sind auf Wunsch von KUMAsoft schriftlich zu erklären.
(4) Bei einer etwaigen Verweigerung der Abnahme sind die Abnahmehindernisse detailliert zu beschreiben. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und sind von KUMAsoft innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Wesentlich ist ein Mangel, wenn sein Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder so beeinträchtigt, dass dies zu nicht spürbarem Mehraufwand für den Kunden führt.
(5) KUMAsoft ist bereit, den Kunden bei Abnahmeprüfungen gegen gesonderte Vergütung zu unterstützen.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
(1) Für die Lieferung von Sachen (beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen) gelten die nachstehenden Regelungen:
(2) Wir behalten uns das Eigentum an der Sache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Sache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.
(6) Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Die Verbringung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenständen an einen anderen Ort als den der vertragsmäßigen Auslieferung bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, welche wir nicht treuwidrig vereiteln werden.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 14 Preise und Abrechnung
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand- und Transportkosten sind vom Kunden zu tragen, soweit keine ausdrücklich andere Vereinbarung besteht.
(2) Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung durch KUMAsoft monatlich. KUMAsoft ist berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen und angemessene Vorkasse in Höhe des zu erwartenden Aufwands zu verlangen. Ferner sind wir zur Vereinfachung der Abrechnung berechtigt, wiederkehrende Beträge bis zu Euro150/Monat halbjährlich im Voraus abzurechnen.
(3) Bei an Dritte zu entrichtenden Zahlungen sind wir berechtigt, die Beschaffung/Beauftragung an den Dritten zurückzustellen, bis die voraussichtlichen Kosten zuzüglich unserer Vergütung bei uns eingegangen sind. Es betrifft beispielsweise die Registrierung von Domains.
(4) Forderungen von KUMAsoft werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar.
(5) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von KUMAsoft anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Gerät der Kunde trotz Mahnung mit Androhung der nachstehenden Folge in Verzug, sind wir berechtigt, unsere sämtlichen Leistungen bis zur Begleichung aller offenen Forderungen des Kunden einzustellen. Wir sind berechtigt, die Fortsetzung der Leistung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die voraussichtlich entstehenden Vergütungen sowie die uns voraussichtlich entstehenden Auslagen im Wege der Vorkasse leistet. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn nach Vertragsschluss Umstände eintreten, die die voraussichtliche Leistungsfähigkeit des Kunden erheblich infrage stellen, beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Auskünfte anerkannter Wirtschaftsauskunfteien (Creditreform, Bürgel, Coface etc.). Ansprüche gegen uns wegen einer berechtigten Leistungsunterbrechung stehen dem Kunden nicht zu. Unsere weitergehenden Ansprüche und Rechte bei Verzug bleiben unberührt.
(7) Kann ein Auftrag aus von KUMAsoft nicht zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung durch den Kunden gem. § 649 BGB), schuldet der Kunde KUMAsoft für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ist für die entfallende Leistung keine separate Vergütung vereinbart, ist der für die entfallende Leistung zu entrichtende Vergütungsteil anhand des Anteils der entfallenden Leistung im Verhältnis zur Gesamtleistung zu ermitteln. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu beweisen.
§ 15 Preisanpassung
(1) KUMAsoft kann die Vergütung für Pflege/Wartung und Softwaremiete jeweils mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mit Wirkung zum 01.01. eines Kalenderjahres durch schriftliche Anpassungserklärung gegenüber dem Kunden nach ihrem Ermessen unter Einhaltung der folgenden Grundsätze ändern:
(2) KUMAsoft darf die Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der nachfolgend unter (3) genannte Index geändert hat (Änderungsrahmen). Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Hat bereits früher eine Vergütungsanpassung stattgefunden, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand.
(3) Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16, Reihe 2.4, Gruppe J62) zugrunde zu legen. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet.
(4) Wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Anpassungserklärung die Vereinbarung über Pflege bzw. Softwaremiete zum Ende des Kalenderjahres kündigt (Sonderkündigungsrecht), gilt die neue Vergütung als vereinbart Hierauf weist KUMAsoft den Kunden in der Anpassungserklärung hin.
§ 16 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Vorrangig gilt die Vertragsdauer der jeweiligen Einzelvereinbarung.
(2) Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und KUMAsoft das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen.
(3) Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen (ASP-Vertrag, Wartungsvertrag, Webhosting-Vertrag), beträgt die Vertragslaufzeit im Zweifel zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraums gekündigt wird.
(4) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für KUMAsoft insbesondere vor, wenn der Kunde bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit mit der Zahlung der Entgelte trotz Mahnung in Verzug gerät oder auf andere Weise erheblich oder wiederholt gegen seine Vertragspflichten verstößt oder Verstöße trotz Mahnung nicht abstellt.
(5) KUMAsoft behält sich vor, für den Fall einer vom Kunden zu vertretenden Kündigung aus wichtigem Grund den Anspruch auf die bis zur Kündigung entstandene Vergütung und kann einen sofort fälligen Anspruch auf pauschalen Schadensersatz in Höhe von 60 % der bis zu dem Zeitpunkt entstehenden Vergütung verlangen, auf den der Kunde den Vertrag hätte erstmals ordentlich kündigen können. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass KUMAsoft ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
(6) Sofern wir für den Kunden das Hosting bzw. die Verwaltung von Domains übernommen haben, sind bei Parteien berechtigt, den Vertrag jederzeit unter Wahrung einer Frist von 14 Tagen ordentlich zu kündigen. Bei Kündigung werden wir dem Kunden die Übernahme der Domain(s) anbieten. Bei schuldhaft unterbliebener Mitwirkung des Kunden an der Übernahme sind wir berechtigt, die Domain freizugeben.
(7) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die Kündigung per E-Mail ist ausgeschlossen.
§ 17 Verschwiegenheit
(1) KUMAsoft verpflichtet sich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen des Kunden, die KUMAsoft im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
§ 18 Datenverarbeitung im Auftrag
(1) KUMAsoft verpflichtet sich, alle im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten geheim zu halten. Dies gilt sowohl für Daten, die KUMAsoft vom Kunden übermittelt werden als auch für Daten, welche KUMAsoft im Rahmen der Vertragsabwicklung im Auftrag des Kunden erhebt oder generiert. Daten und Datenträger, welche KUMAsoft vom Kunden erhält werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet. KUMAsoft ist im Falle der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG verpflichtet, personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Weisungen des Kunden zu verarbeiten, zu erheben oder zu generieren. Ist KUMAsoft der Ansicht, dass eine Weisung des Kunden gegen Vorschriften über den Datenschutz verstößt, wird KUMAsoft den Kunden darauf hinweisen, wobei KUMAsoft nicht zur rechtlichen Prüfung verpflichtet ist.
(2) KUMAsoft verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich Personal einzusetzen, das auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und auf die rechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen worden ist. KUMAsoft ist berechtigt, für Teile der Leistungen Dritte als technische Dienstleister heranzuziehen (z.B. für den Betrieb von Rechenzentren), wobei die Verantwortlichkeit von KUMAsoft für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch Erfüllungsgehilfen von KUMAsoft unberührt bleibt.
(3) KUMAsoft verpflichtet sich, die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung zu beachten und ihre Einhaltung zu überwachen. KUMAsoft stellt durch angemessene und zumutbare Maßnahmen sicher, dass im Einflussbereich von KUMAsoft personenbezogene Daten des Kunden vor unbefugter Einsichtnahme, Veränderung, Löschung und Entwendung bzw. unbefugtes Kopieren geschützt sind. KUMAsoft gewährleistet die im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung der Vertragsleistungen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gemäß § 9 BDSG nebst der Anlage zu § 9 BDSG.
(4) Etwaig anfallendes Test- und Ausschussmaterial sowie nicht mehr benötigte Unterlagen und Datenträger werden von KUMAsoft unter Verschluss gehalten. Die im Auftrag des Kunden von KUMAsoft verarbeiteten personenbezogenen Daten werden bei Ende der Auftragsbeziehung datenschutzgerecht vernichtet oder dem Kunden übermittelt.
(5) KUMAsoft wird den Kunden bei schwerwiegenden datenschutzrelevanten Störungen des Betriebsablaufes oder dem Verdacht auf Datenschutzverletzungen und entsprechenden Verarbeitungsrisiken unverzüglich informieren.
§ 19 Aufbewahrung
(1) Die Aufbewahrung von Unterlagen, Daten und Datenträgern des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schuldet KUMAsoft nicht. KUMAsoft vom Kunden überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haftet KUMAsoft nur bis zur Höhe des Materialwertes.
§ 20 Leistungsstörungen
(1) Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist – im Folgenden vereinfachend sämtlich stets „Liefertermin“ genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von KUMAsoft vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von KUMAsoft zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch KUMAsoft – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist.
(2) Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann KUMAsoft auch die angemessene Vergütung seines Mehraufwands verlangen.
(3) KUMAsoft gerät nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der Schriftform.
(4) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er KUMAsoft nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von KUMAsoft ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet KUMAsoft nur im Rahmen der in § 24festgelegten Grenzen.
(5) Garantien im Rechtssinne durch KUMAsoft liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.
§ 21 Sach- und Rechtsmängel
(1) Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software und ähnliche Leistungsergebnisse (wie z.B. Webseiten und Web-Applikationen) nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können.
(2) Wir gewährleisten, dass die von uns bereitgestellte Software auf der in den jeweiligen Kompatibilitätsangaben benannten Hardware lauffähig ist. Wir gewährleisten nicht die Kompatibilität oder Funktionsfähigkeit der Software im Hinblick auf nicht von uns bereitgestellte Hard- und Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software auf jeder Hardware oder in Zusammenarbeit mit jeder Software richtig, vollständig oder überhaupt funktionsfähig ist.
(3) Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt. Als angemessene Frist gilt im Zweifelsfall eine Frist von fünf Werktagen.
(4) Weist die Leistung von KUMAsoft einen Sachmangel auf, ist KUMAsoft zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, sofern KUMAsoft die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. KUMAsoft steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Wahl von KUMAsoft beim Kunden oder bei KUMAsoft. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass KUMAsoft dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
(5) Mängel sind vom Kunden in einem Mängelprotokoll festzuhalten, insbesondere wann und in welchem Zusammenhang diese Mängel auftreten. KUMAsoft steht eine angemessen Zeit zur Fehlersuche zur Verfügung. Nach Ortung des Fehlers hat KUMAsoft diesen innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes zu beseitigen. Wir sind berechtigt, dem Kunden für die Dauer der Fehlerortung oder Fehlerbeseitigung eine Umgehungslösung bereitzustellen.
(6) Bei nachgewiesenen Rechtsmängeln leistet KUMAsoft Gewähr durch Nacherfüllung, indem sie dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der Vertragsleistung oder nach ihrer Wahl an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Software verschafft. Der Kunde muss einen neuen Softwarestand übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht unzumutbar ist
(7) Der Kunde hat KUMAsoft soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von KUMAsoft einen Datenträger mit dem betreffenden Programm zu übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
(8) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist.
(9) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres. Bei Software-Entwicklungsleistungen sowie der Anpassung von Software verjähren Mängelansprüche innerhalb von sechs Monaten. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KUMAsoft und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Für Mängel an Nachbesserungsleistungen, Umgehungen oder Neulieferungen im Wege der Nacherfüllung endet die Verjährung ebenfalls zu dem Zeitpunkt, an dem auch die Mängelhaftungsfrist für die ursprünglich gelieferte Sache ändert. Die Verjährungsfrist wird jedoch, wenn KUMAsoft im Einverständnis mit dem Kunden das Vorhandensein eines Mangels prüft oder die Nacherfüllung erbringt, so lange gehemmt, bis KUMAsoft das Ergebnis ihrer Prüfung dem Kunden mitteilt oder die Nacherfüllung für beendet erklärt oder die Nacherfüllung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
(10) KUMAsoft kann die Vergütung ihres Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist oder soweit die Fehlersuche aufgrund mangelnder Mitwirkung oder vom Kunden vorgenommener Veränderungen an den unnötigen Zeitaufwand beansprucht.
§ 22 Rechtseinräumungen
(1) Alle Rechte an Entwürfen, Vorschlägen, Ausschreibungsunterlagen und Zwischenergebnissen verbleiben bei KUMAsoft, sofern nicht abweichend vereinbart. Bei nicht von uns bereitgestellter Software (Fremdkomponenten/Fremdsoftware) gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.
(2) KUMAsoft räumt dem Kunden die für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung nur die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen schriftlicher Zustimmung von KUMAsoft.
(3) Von uns bereitgestellte Software darf vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung ausschließlich für eigene Geschäftszwecke des Kunden genutzt werden. Der Weitervertrieb, die Vermietung, die Bereitstellung im Rahmen von ASP-Leistungen durch den Kunden an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung für Dritte im Rahmen eines Auftragsverhältnisses bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Der Kunde darf Software vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Lizenzbestimmungen gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine „Nutzung“ des Programms im Sinne dieser Bestimmungen liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt hierbei als nicht genutzt. Sofern Programme von uns ausdrücklich zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
(4) Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es in dem für eigene Zwecke des Kunden erforderlichen Umfang auf Papier ausgedruckt werden.
(5) Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke nicht verändern oder entfernen.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, von uns bereitgestellte Software in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen; – das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist.
(7) Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder Nutzer von uns bereitgestellten Leistungen im Verantwortungsbereich des Kunden die Bestimmungen der jeweils gültigen Rechtseinräumung einhält.
(8) Die von KUMAsoft erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogrammes stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen.
(9) Bei Beendigung der Nutzungsberechtigung, insbesondere bei Ablauf zeitlich beschränkte Nutzungsrechte, hat der Kunde Software und sonstige Leistungsergebnisse nebst zugehörigen Dokumentationen zu löschen und die Nutzung einzustellen.
(10) Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur angemessenen Vergütung dieser Nutzung verpflichtet. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Nutzungsrechten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der 1,5-fachen für eine solche Nutzung nach unseren üblichen Sätzen zu entrichtenden Vergütung. Unsere sämtlichen weitergehenden Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.
(11) Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Gesamtleistung geschuldeten Entgelts. Es werden keine teilweisen Rechte bei teilweiser Zahlung eingeräumt. Rechtseinräumungen werden unwirksam, solange der Kunde mit einer laufenden Vergütung für das jeweilige Leistungsergebnis in Verzug gerät.
(12) Die Vertragspartner vereinbaren, dass für sämtliche von uns an den Kunden ausgeführten Lieferungen von Software, Dokumentationen und sonstigen Materialien die vorstehenden Regelungen zur Nutzungsrechten Anwendung finden, unabhängig von deren urheberrechtlichen Schöpfungshöhe.
(13) KUMAsoft nimmt ggf. für die Leistungen auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial wie Software, digitale Bilder usw.) in Anspruch. Der Kunde darf dieses fremde Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der vereinbarten Nutzung der Leistungen von KUMAsoft nutzen. Der Kunde hält KUMAsoft von sämtlichen Ansprüchen und Rechten Dritter wegen von ihm zu vertretender Überschreitungen der Nutzungsrechte frei.
§ 23 Rechte Dritter
(1) KUMAsoft versichert mit der Übergabe eines Leistungsergebnisses bzw. mit der auftragsgemäßen Bereitstellung eines Dienstes, dass das Leistungsergebnis bzw. der Dienst nach Kenntnis von KUMAsoft nicht mit der Vertragserfüllung durch KUMAsoft entgegenstehenden Rechten Dritter behaftet ist. Andernfalls wird KUMAsoft den Kunden auf KUMAsoft bekannte Rechte Dritter hinweisen.
(2) KUMAsoft haftet nicht für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Leistungsergebnissen und von KUMAsoft erbrachten Diensten, ferner nicht für deren Tauglichkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte. KUMAsoft haftet nicht dafür, dass von KUMAsoft erstellte Leistungsergebnisse und erbrachte Dienste und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine gewerblichen Schutzrechte (insbesondere Marken, Muster, Patente) Dritter verletzen. Eine Kollisionsrecherche schuldet KUMAsoft nicht, sofern dies nicht in Textform gesondert vereinbart wurde.
(3) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von KUMAsoft seine Rechte verletzen würde, hat der Kunde KUMAsoft unverzüglich schriftlich zu informieren. Er überlässt es KUMAsoft, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. KUMAsoft hält den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit KUMAsoft hierfür nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen einzustehen hat und wird auf eigene Kosten
- dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
- die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder
- die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen.
§ 24 Sonstige Haftung
(1) KUMAsoft haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet KUMAsoft gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den halben Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, höchstens jedoch auf einen Betrag von € 2.500,00 je Schadensfall, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung oder andere mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(2) KUMAsoft haftet nicht für Einrichtungen oder Dienste außerhalb des Einflussbereiches von KUMAsoft, insbesondere nicht für die Nicht-Verfügbarkeit bzw. Unmöglichkeit von Diensten oder Leistungen aufgrund von Störungen des Internets, von Telefonnetzen oder zur Zugangsvermittlung genutzter Dienste oder Einrichtungen.
(3) Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen KUMAsoft verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
(4) Die Einschränkungen der vorstehenden Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von KUMAsoft, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden und sinngemäß auch für Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz.
(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 25 Sonstiges
(1) KUMAsoft speichert und verarbeitet ggf. personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von KUMAsoft gegenüber dem Kunden erforderlich ist.
(2) Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.
(3) Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Zur Auslegung der Vertragspflichten gilt ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB.
(4) Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Karlsruhe, Erfüllungsort Waldbronn.
Stand: Juli 2022
KUMAsoft GmbH
Weißdornweg 2
76337 Waldbronn
Deutschland
Telefon: +49 7243 / 20718-0
Telefax: +49 7243 / 20718-99
Besondere Vertragsbedingungen
für Hosting und Application Service Providing
(1) Diese Vertragsbestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen der der KUMAsoft GmbH, Weißdornweg 2, 76337 Waldbronn (im Folgenden „KUMAsoft“ oder „Anbieter“ genannt) in ihrer jeweils gültigen Fassung für Leistungen von KUMAsoft in den Bereichen des Hostings und als Application Service Provider (ASP). Sie gelten in der jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für künftige Verträge zwischen KUMAsoft und dem Kunden, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden. Abweichenden Bedingungen und Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen.
(2) Diese Vertragsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 1 Begrifflichkeiten
(1) „ASP-Leistung“ ist jede Leistung, die KUMAsoft dadurch erbringt, dass KUMAsoft Software für den Kunden auf von KUMAsoft bzw. den Partnern von KUMAsoft bereitgestellter Hardware betreibt. „Hosting“ bedeutet die Bereitstellung von Speicherplatz auf von KUMAsoft bzw. den Partnern von KUMAsoft bereitgestellter Hardware. „Dienste“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ASP- und/oder Hosting-Leistungen.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag über Hosting und/oder ASP-Leistungen kommt durch eine Annahmeerklärung von KUMAsoft zustande. Geschuldet sind die jeweils vereinbarten Leistungen. Besondere Spezifikationen, Leistungswerte, Verfügbarkeiten oder andere besondere Gestaltungen der Leistung sind von KUMAsoft nur geschuldet, soweit dies in diesen AGB vorgesehen oder ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Kunden vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung kein bestimmter, räumlich abgegrenzter Speicherraum oder dedizierte Hardware zur Verfügung gestellt oder von KUMAsoft zur Erbringung der Hosting- oder ASP-Dienste verwendet wird. KUMAsoft ist aber verpflichtet, dauerhaft Speicherplatz und sonstige Hardwarekapazitäten im vereinbarten Umfang für den Nutzer zum Gebrauch bereitzuhalten.
(2) KUMAsoft hat für die vereinbarungsgemäße Anbindung der Dienste an eine Internet- oder anderweitige Netzwerkschnittstelle Sorge zu tragen. KUMAsoft wird sich darum bemühen, die vom Kunden bezogenen Dienste dauerhaft bereitzustellen. KUMAsoft schuldet nicht den erfolgreichen Abruf durch den Kunden im Einzelfall. KUMAsoft gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Dienste von 97% je Kalenderjahr, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind. KUMAsoft ist berechtigt, die Dienste zum Zweck der Wartung zu unterbrechen und wird den Kunden mit einer angemessenen Vorlauffrist über die Unterbrechung informieren. KUMAsoft bemüht sich um eine Terminabstimmung zur Vermeidung oder Verringerung von Auswirkungen auf den Betrieb des Kunden. Unaufschiebbare Maßnahmen (z.B. beim Auftreten bzw. der Wahrscheinlichkeit kritischer Sicherheitsprobleme oder zur Gewährleistung der Systemstabilität) darf KUMAsoft unverzüglich durchführen, wobei KUMAsoft den Kunden frühestmöglich über die Betriebsunterbrechung zu informieren hat. KUMAsoft ist fernerhin berechtigt, zweimalig je Kalendermonat Wartungsarbeiten für eine Dauer von bis zu 3 Stunden durchzuführen („Wartungsfenster“). Die Terminierung der Wartungsfenster hat KUMAsoft dem Kunden zumindest eine Woche vorab mitzuteilen und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf Terminierungswünsche des Kunden einzugehen. Wartungsfenster gehen nicht zu Lasten vereinbarter Verfügbarkeiten.
(3) KUMAsoft ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die Verantwortlichkeit von KUMAsoft für gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen bleibt davon unberührt.
(4) KUMAsoft behält sich vor, im Rahmen anerkannter technischer Standards und seiner vertraglichen Verpflichtungen die eingesetzten Technologien (Server, Betriebssysteme) und Kommunikationsmittel zu ändern. KUMAsoft hat hierbei auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht zu nehmen. KUMAsoft hat den Kunden spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden der Änderung hierüber in Textform zu informieren und aufzufordern, Bedenken gegen die geplante Änderung, die sich für die Erreichbarkeit der Website ergeben, mitzuteilen.
§ 4 Unabhängigkeit
Soweit KUMAsoft für den Kunden die Erstellung bzw. Anpassung von Software und/oder Beratungsleistungen und über Entwicklungs-/Anpassungs-/Beratungsleistungen hinaus gehend Hosting- und/oder ASP-Leistungen erbringt, handelt es sich vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden schriftlichen Vereinbarung um getrennte Vertragsverhältnisse. Der Kunde anerkennt, dass ein Rücktritt oder eine Kündigung hinsichtlich Hosting- und/oder ASP-Leistungen den Bestand des Vertrages über die Erstellung bzw. Anpassung der jeweiligen Software oder diesbezügliche Beratungsleistungen unberührt lässt.
§ 5 Allgemeine Pflichten der Kunden
(1) Kunden sind für die von ihnen bzw. von KUMAsoft für den Kunden über die Hosting- und/oder ASP-Leistungen gespeicherten, veröffentlichten oder anderweitig verarbeiteten Daten allein verantwortlich.
(2) Kunden dürfen bei der Nutzung der Dienste von KUMAsoft nicht gegen geltende Rechtsvorschriften, Vertragsbestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen.
(3) Kunden dürfen die von KUMAsoft bereitgestellten Dienste nicht missbräuchlich verwenden. Es ist insbesondere untersagt:
- schadensstiftende Software wie z.B. Viren, Würmer, Trojaner zu verbreiten;
- Versuche zur heimlichen oder missbräuchlichen Datenerhebung oder Datenverarbeitung zu machen;
- Die Leistungen für den Versand von Spam-eMails, Kettenbriefe oder anderweitige unverlangten Inhalte zu nutzen;
- unerlaubte Werbung (z.B. für verbotene Angebote ) zu treiben;
- personenbezogene Daten Dritter, insbesondere Namen, Adressen, Telefon- oder Faxnummern oder E-Mail-Adressen ohne deren vorherige Einwilligung zu veröffentlichen oder zum Zweck missbräuchlicher Nutzung zu erheben;
- Werbung für Angebote zu veröffentlichen, in welchen ein anderer Vertragszweck verschleiert wird.
(4) Der Kunde hält KUMAsoft von allen Schäden frei, die KUMAsoft durch vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzungen entstehen. Die Freihaltung beinhaltet auch die Kosten der Rechtsverteidigung in angemessenen, höchstens jedoch im gesetzlich zulässigen Umfang.
(5) KUMAsoft behält sich vorbehaltlich weiterer Ansprüche und Rechte vor, Inhalte, die gegen diese Geschäftsbedingungen oder Rechtsvorschriften verstoßen, ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen. KUMAsoft ist ferner berechtigt, Inhalte bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage zu sperren, wenn Dritte gegenüber KUMAsoft eine Rechtsverletzung behaupten oder KUMAsoft auf andere Weise Kenntnis über den Verdacht einer Rechtsverletzung erlangt.
(6) Der Kunde räumt KUMAsoft für etwaig urheberrechtlich geschützte Daten und Inhalte, die von KUMAsoft gespeichert werden, das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, örtlich auf den Standort des genutzten Servers und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht zur unbegrenzten Vervielfältigung der Daten und Inhalte im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten ein. Daneben darf der KUMAsoft Back-up-Kopien anfertigen, die im Umfang auf das erforderliche Maß beschränkt sind.
(7) KUMAsoft ist berechtigt, mit geeigneten Maßnahmen auf die Inhaltsverantwortlichkeit des Kunden für öffentlich abrufbare Dienste hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, für von KUMAsoft für Ihn betriebene öffentlich abrufbare Dienste eine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Anbieterkennzeichnung bereitzustellen.
§ 6 Nutzungsumfang
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder in erheblichem Ausmaß unnötigerweise Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Der Kunde wird vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich stehende Dienste und Einrichtungen die Funktionsfähigkeit, Stabilität oder Sicherheit der von KUMAsoft betriebenen Dienste und Einrichtungen durch automatisierte Anfragen, Scripte usw. beeinträchtigen. KUMAsoft ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. KUMAsoft wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. KUMAsoft wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde KUMAsoft nachweist, dass die Seiten und so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.
(2) Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt KUMAsoft dem Kunden hierfür pro angefangenem Gigabyte den in dem jeweils gültigen Tarif ausgewiesenen Betrag in Rechnung. KUMAsoft ist daneben berechtigt aber nicht verpflichtet, für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens, die Seiten ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
§ 7 Inhalte
(1) Das Kopieren, Herunterladen, Verbreiten und Vertreiben sowie Speichern von Inhalten der Hosting- und ASP/Dienste ist, mit Ausnahme der vertragsgemäßen Nutzung gemäß der mit KUMAsoft getroffenen Vereinbarung, ohne die Zustimmung von KUMAsoft nicht gestattet.
(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über Hosting- oder ASP-Leistungen nur nach schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers auf Dritte übertragen.
(3) Hosting- oder ASP-Dienste von KUMAsoft dürfen vom Kunden nur mit Zustimmung von KUMAsoft für Dritte genutzt werden. Der Zugriff nicht zur Nutzung befugter Dritter ist vom Kunden zu unterbinden. Der Weitervertrieb der Leistungen von KUMAsoft bedarf der schriftlichen Zustimmung von KUMAsoft.
§ 8 Kündigung
(1) Die Kündigung von Hosting- oder ASP-Leistungen bedarf der Schriftform.
(2) KUMAsoft ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses berechtigt, die mittels der Leistungen erhobenen Daten zu löschen. Auf Wunsch des Kunden stellt KUMAsoft dem Kunden die Daten sowie die für den Kunden betriebene Software in einem geeigneten Format zur Verfügung, sofern dem Kunden fortdauernde Nutzungsrechte an den Daten bzw. der Software eingeräumt sind.
(3) Wir sind berechtigt, die Herausgabe der Daten zu verweigern, solange sich der Kunde in Verzug befindet.
§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde ist zur Entrichtung der jeweils vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Der Kunde trägt die auf seiner Seite entstehenden Kosten, wie z.B. die Kosten für den Zugang zum Internet oder für die Übertragung von Daten, selbst.
(3) Bei Zahlungsverzug ist KUMAsoft berechtigt, die Inhalte des Kunden sowie die Hosting- bzw. ASP-Dienste bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen zu sperren bzw. zu unterbrechen.
§ 10 Datenschutz und Datensicherheit
(1) KUMAsoft hält die geltenden Datenschutzbestimmungen ein. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Erbringung der vom Kunden bezogenen Dienste sowie deren Abrechnung verwendet. Für eine anderweitige Verwendung wird KUMAsoft vorab die Zustimmung des Kunden einholen. Dies gilt nicht, soweit KUMAsoft aus rechtlichen Gründen zur Herausgabe von Daten verpflichtet ist. Soweit KUMAsoft Daten um Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich nach Maßgabe der Weisungen des Kunden.
(2) KUMAsoft weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Wir haften nicht für unbefugten Datenzugriff, soweit er nicht auf Vorsatz unsererseits oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unsererseits zurückzuführen ist.
§ 11 Haftung
(1) Die Haftungsregelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen von KUMAsoft finden Anwendung.
Stand: Juli 2022
KUMAsoft GmbH
Weißdornweg 2
76337 Waldbronn
Deutschland
Telefon: +49 7243 / 20718-0
Telefax: +49 7243 / 20718-99