Europaweit tritt zum 1.7.21 eine weitreichende Änderung zur Berechnung der Umsatzsteuer in Kraft:
Die sog. „Fernverkaufsregelung“ löst die aktuell gültige „Lieferschwellenregelung“ ersatzlos und ohne Übergangsfrist ab.
Was besagt die Fernverkaufsregelung?
Werden im Kalenderjahr mehr als 10.000 Euro Umsatz an Privatpersonen im gesamten EU-Ausland erzielt,
* dann muss die Rechnungslegung mit dem USt-Satz des Ziellandes erfolgen
* muss eine Anmeldung zum One-Stop-Shop beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen
* müssen monatlich über diesen One-Stop-Shop getrennte Meldungen der Umsätze je Land erfolgen
Damit betrifft die Neuregelung praktisch jeden Verwerter. Es besteht akuter Handlungsbedarf, um die Umsätze online bei Bundesamt für Steuern melden zu können.
Die up2date RecyclerEdition unterstützt bereits seit 2018 die Lieferschwellenregelung. Diese Funktion kann jetzt einfach auch für die Fernverkaufsregelung genutzt werden.
So wird bei allen Verkäufen an Privatpersonen im EU-Ausland der jeweils hinterlegte Steuersatz bei der Rechnungslegung angewendet, egal ob die Rechnung in der up2date RecyclerEdition geschrieben oder ob sie von einem Marktplatz importiert wird.
Es entfällt mit der Fernverkaufsregelung die Notwendigkeit nationaler Steuernummern in den Zielländern und auch die Meldung an die dortigen Finanzämter. Das wird jetzt zentral über das Bundeszentralamt für Steuern organisiert.