Die Bundesregierung fördert den Austausch älterer LKWs der Klassen N2 und N3 ab 7,5 Tonnen mit bis zu 15.000 Euro. Ziel ist es, Altfahrzeuge der Schadstoffklassen 0 bis V und EEV gegen Fahrzeuge der Schadstoffklasse VI zu ersetzen. Weitere Details zu den Voraussetzung können Sie den Informationsseiten der Fahrzeughersteller entnehmen.
Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug spätestens 2 Monate nach der Erstzulassung des neu angeschafften Fahrzeugs verschrottet wird, spätestens zum 31.12.21.
Die Verschrottung ist durch einen Verwertungsnachweis zu belegen! Zur Ausstellung eines Verwertungsnachweis sind nur zertifizierte Autoverwertungsbetriebe berechtigt.
Die Anwender der Demontagesoftware up2date RecyclerEdition sind i.d.R. Verwertungsbetriebe, die sich auf die Demontage von PKWs und Transportern und den Verkauf von gebrauchten Kfz-Teilen spezialisiert haben. Einige unserer Kunden verwerten aber auch LKWs.
Um Ihnen die Suche nach einem geeigneten Verwertungsbetrieb zu erleichtern, finden Sie in der folgenden Aufstellung eine Übersicht unserer Autoverwerter, die Ihnen gerne bei der Verschrottung Ihres Alt-LKWs bereitstehen und den nötigen Verwertungsnachweis ausstellen:
- 18184 Neu-Roggentin – RoWerk18 GmbH
- 36119 Neuhof – Winfried Erb GmbH & Co. KG
- 45699 Herten – SEIK Automobil Recycling GmbH
- 49716 Meppen – Autorecycling Kempers GmbH
- 51371 Leverkusen – Bender Carparts GmbH
- 51545 Waldbröl – Autoverwertung & Schrotthandel Noiron Inh. Michael Kappenstein
- 89231 Neu-Ulm – Böck Recycling GmbH & Co. KG
Klicken Sie auf den Verwerter Ihrer Wahl! Auf der Website des jeweiligen Unternehmens finden Sie die Kontaktdaten.