Autoverwerter aufgepasst! Ab 1. Juli 2022 gelten neue gesetzliche Regelungen für Verpackungen. Wer mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und dort Angaben zu den Verpackungsarten hinterlegen. Bei Missachtung drohen Bußgelder und Vertriebsverbote.

Ab Jahresmitte gilt Registrierungspflicht für Verpackungen
Am 1. Juli tritt eine Neuregelung des Verpackungsgesetzes in Kraft, die sich unmittelbar auf den Onlineverkauf von Autoverwertern auswirkt. Jeder „Erstinverkehrbringer“ muss sich bis zu diesem Datum bei der Zentralen Stelle im Verpackungsregister LUCID registriert haben und die in Umlauf gebrachten Verpackungen über ein duales System lizensieren.

Bei Missachtung droht Sperrung auf Marktplätzen
Das betrifft explizit alle Onlinehändler, die Waren in Deutschland verkaufen – egal, ob sie ihren Sitz in Deutschland oder im Ausland haben. Marktplätze wie ebay und Autoteile-Markt sind ab Mitte des Jahres verpflichtet zu prüfen, ob sich die auf ihrem Portal aktiven Händler registriert haben. Ist das nicht der Fall, wird der Account des jeweiligen Anbieters gesperrt. Es drohen also Vertriebsverbote und teilweise auch Bußgelder.

Verkaufsverpackungen sind betroffen
Bislang galt die gesetzliche Registrierungspflicht nur für Unternehmen, die sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen abgeben. Ab Juli 2022 sind alle mit Ware befüllten Verpackungen registrierungspflichtig, also etwa Transportverpackungen, gewerbliche Verkaufsverpackungen, Verkaufsverpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern und Mehrwegverpackungen.

So geht´s: Registrieren, Vertrag abschließen, Verpackungen melden
Was Autoverwerter bis zum 1. Juli tun müssen:

  • Registrieren Sie sich bei LUCID. Das ist das Online-Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
  • Schließen Sie einen Vertrag über ein duales System ab. Mögliche Anbieter sind bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister aufgelistet.
  • Melden Sie Ihre in Umlauf gebrachten Verpackungen jährlich, egal ob diese systembeteiligungspflichtig sind oder nicht.
  • Ergänzen Sie Ihre LUCID-Registrierungsnummer in Ihrem up2date PartShop – am besten im Impressum.

Das Ziel: Klima und Ressourcen schonen
Das Verpackungsgesetz folgt dem Prinzip der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss in Deutschland auch finanziell Verantwortung für das Recycling dieser Verpackungen übernehmen. Das Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, wertvolle Rohstoffe im Kreislauf zu führen und so Klima und Ressourcen zu schonen.

Detaillierte Informationen finden Sie auf Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Möchten Sie gerne mehr erfahren?

Für ein persönliches Gespräch oder eine Demo stehen wir gerne bereit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Matthias Hummel
KUMAsoft GmbH

 

Weißdornweg 2
76337 Waldbronn
Telefon +49 7243 / 20718 – 17
Telefax +49 7243 / 20718 – 49

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