von RA Rolf Becker
Mit Beschluss vom 05.12.2006 (Az. 5 W 295/06) schlägt das Kammergericht Berlin erneut in einem für die Praxis wichtigen Rechtsbereich zu.
In diesem zweiten Beschluss wird die vom Gericht vor kurzem begründete Rechtsmeinung erneut bestätig, wonach bei eBay-Händlerangeboten eine Widerrufsfrist von einem Monat gilt. Das Gesetz sieht im Normalfall lediglich zwei Wochen Widerrufsfrist für den Verbraucher vor. Grund für die Sondersituation bei eBay ist bekanntlich das gesetzliche Erfordernis, wonach die Widerrufsbelehrung noch einmal dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform erteilt werden muss. Die Berliner und Hamburger Richter sehen in der reinen HTML-Form der eBay-Angebote diese Textform nicht gewahrt.
Zu den Konsequenzen für Online-Händler äußert sich Rechtsanwalt Rolf Becker in seinem aktuellen ECC-Expertentipp Recht. Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE und BECKER in Köln und Autor von Fachbüchern und Fachartikeln zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Vertriebsrecht ins- besondere im Fernabsatz. Als Mitglied im ECC-Club kommentiert Rechtsanwalt Becker im Newsletter des ECC Handel regelmäßig aktuelle Urteile zum Online- Handel und gibt Händlern praktische Tipps, wie sie mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen sollen.
Den aktuellen ECC-Expertentipp Recht finden Sie unter: www.ecc-handel.de